Staatl.Förderung

Neue Förderung ab 1.Feb. 2006 für energetisches Bauen

Zuschüsse zu energiesparenden Investitionen Kreditmittel der KFW

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a)Gebäudeabschreibung(Neuregelung ab 1.1.04)

Änderung: Wohngebäude, die nach dem 31.12.2003 erworben oder gebaut wurden:

degressive AFA auf die ersten 10 Jahre 4 % , ab dem 11. jahr 2,5 % , ab dem 19. Jahr

bis zum Ablauf im 50.Jahr 1,25 %. Bei Wohngebäuden kann der Erhaltungsaufwand

auf 2 -5 Jahre verteilt werden.<Betragen die Instandsetzungs- u. Modernisierungskosten

innerhalb der ersten 3 Jahre mehr als 15% der Anschaffungskosten,so rechnen diese

Kosten zu den Anschaffungskosten, also kein sofortiger Abzug möglich sondern nur AfA

über die Laufzeit. Auch beim Werbungskostenabzug (speziell bzgl. Disagio gibt es eine

Änderung / sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über die Details)

 

Saarland

Förderrichtlinien des Saarlands
Beachten Sie bitte, dass dies nur eine knappe Zusammenfassung der wichtigsten Eckpunkte der Förderung ist. Die tatsächlichen Bestimmungen sind wesentlich umfangreicher. Die vollständigen Verwaltungsvorschriften finden Sie im Amtsblatt des Saarlandes vom 19.12.2002 (S. 2614 ff).
Unter Hä
ufige Fragen zur Landesförderung" finden Sie außerdem eine Übersicht über die allgemeinen Fördergrundsätze.
Ansprechpartner sind die für die Wohnungsbauförderung zugelassenen Kreditinstitute: Sparkassen, Volksbanken, Bank1Saar, Sparda-Bank Südwest, Deutsche Bank Saar, Dresdner Bank, Commerzbank, HypoVereinsbank, DFH Eigenheimbank und SaarLB.
Auskünfte auch beim
Ministerium für Finanzen und Bundesangelegenheiten,
Referat Wohnungsbauförderung,
Am Tummelplatz 7,
66117 Saarbrücken,
Tel: 0681/501-2613, -2616, -2617 und -2618.

Hier finden Sie das Informationsangebot des
Landes.
Förderung mit Baukostenzuschüssen
 

 

  • www. ImmobilienSaarland.de - Telefon : 0049 (0)6835 67600 - Mobil 0049 (0) 171 7708548 
  • Wolfgang Sinnwell - Dipl.Kfm - 66701 Beckingen

weitere Angebote von uns finden Sie hier:  www.my-next-home.de  

und hier www.immobilo.de