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a)Gebäudeabschreibung(Neuregelung ab 1.1.04)
Änderung: Wohngebäude, die nach dem 31.12.2003 erworben oder gebaut wurden:
degressive AFA auf die ersten 10 Jahre 4 % , ab dem 11. jahr 2,5 % , ab dem 19. Jahr
bis zum Ablauf im 50.Jahr 1,25 %. Bei Wohngebäuden kann der Erhaltungsaufwand
auf 2 -5 Jahre verteilt werden.<Betragen die Instandsetzungs- u. Modernisierungskosten
innerhalb der ersten 3 Jahre mehr als 15% der Anschaffungskosten,so rechnen diese
Kosten zu den Anschaffungskosten, also kein sofortiger Abzug möglich sondern nur AfA
über die Laufzeit. Auch beim Werbungskostenabzug (speziell bzgl. Disagio gibt es eine
Änderung / sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über die Details)
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