ENERGIEPASS

Gebäude Thermografie und Energiepaß
Je größer der Temperaturunterschied zwischen den Innenräumen eines Gebäudes und Außen, um so größer sind die Wärmeverluste durch die Gebäudehülle, die mit Hilfe der Thermografie sichtbar gemacht werden können.
 (hier sehen Sie einen MUSTER-ENERGIEPAß)

 ein Wohnhaus    ein altes Fenster  alter Hauseingang

 Nutzen Sie deshalb jetzt den kalten Winter zur Thermografie der Gebäudehülle Ihres Hauses! 

http://www.energieberatung-saar.de/Energiepass_Thermografie.htm weitere Info hier

hier finden Sie ein Beispiel, wie die Energiebilanz für ein älteres oder ein neueres Haus aussehen kann

INFO: Zuschüsse bekommen Sie für Energetische-- Sanierungsmaßnahmen.Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), vergibt für derartige Sanierungen günstige Darlehen und verlangt dafür 2,85% feste Zinsen (Stand:Mai 2008).Zuschüsse mit bis zu 17,5% der Investitionskosten  sind möglich. Auch die Energieberatung in Form des Energieausweises wird vom Staat (BAFA), mit bis 360 € gefördert. Und aktuell, werden jetzt auch Thermografieaufnahmen mit bis zu 150 € unterstützt sowie Stromeinsparungen mit 50 €.

http://www.zukunft-haus.info/de/verbraucher/energieausweis.html weitere Info`s hier

Was ist ein Energieausweis für Gebäude?((hier sehen Sie einen MUSTER-ENERGIEPAß)

Die meisten Autofahrer wissen in etwa, wie viel Benzin ihr Fahrzeug im Durchschnitt verbraucht. Auf die Effizienzklasse des Kühlschranks oder der Waschmaschine achten Verbraucher spätestens beim Kauf von Geräten. Zur energetischen Qualität von Wohngebäuden existieren allerdings häufig keine objektiven Angaben. Und das, obwohl ein Großteil des Energiebedarfs in Deutschland für das Heizen und die Warmwasseraufbereitung in Haushalten aufgewendet wird.

Abhilfe schafft der Energieausweis. Auf einer Farbverlaufsskala (von „grün“ bis „rot“) zeigt er, wie es um den energetischen Zustand eines Gebäudes bestellt ist, und schlägt Modernisierungsmaßnahmen vor, mit denen man den Energieverbrauch im Gebäude reduzieren kann. Wer in Zukunft eine Wohnung bzw. ein Haus kaufen, mieten oder pachten möchte, kann verschiedene Immobilien miteinander vergleichen und bekommt mit dem Energieausweis eine wichtige Orientierungs- und Entscheidungshilfe an die Hand.

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten – als Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

  • Der Bedarfsausweis enthält objektive Angaben zum Energiebedarf von Wohngebäuden, der auf der Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage ermittelt wird.
  • Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudebewohner in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an. Das Ergebnis ist beim Verbrauchsausweis stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig
  • Vom Energieausweis profitieren alle:
    • · Mieter und Verbraucher können einfach ablesen, ob sie tendenziell mit „hohen“ oder „niedrigen“ Energiekosten rechnen müssen. Dies ist eine Entscheidungshilfe bei der Wohnungs- oder Haussuche und ermöglicht den Vergleich verschiedener Objekte bundesweit.
    • · Vermieter oder Verkäufer haben mit dem Energieausweis ein zusätzliches Marketinginstrument. Mit steigenden Nebenkostenbelastungen wird in Zukunft „Energieeffizienz“ zum eigenen Qualitätsmerkmal auf dem Immobilienmarkt.
    • · Für Eigentümer, die sich über die energetische Qualität ihrer Immobilie informieren wollen, stellt der Energieausweis eine wichtige Erstinformation dar. Entscheidet sich der Eigentümer für die energetische Sanierung, können dann auf Basis der Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis die nächsten Schritte im Sanierungsprozess geplant werden.
    • · Wohnungsunternehmen und öffentliche Gebäudeeigentümer können ihren Bestand energetisch „durchleuchten“ und erhalten so wichtige Entscheidungskriterien für die Instandsetzungs- und Modernisierungsplanung sowie den Verkauf von Objekten.
    • · Und nicht zuletzt profitiert die Umwelt: Mehr Transparenz im Gebäudebereich hilft langfristig Energie zu sparen– und das eingesparte CO2 vermindert den Treibhauseffekt
    • In welchen Fällen ist ein Energieausweis Pflicht?

      1. Neubauten: Einen Energieausweis benötigen Neubauten. Wird ein Gebäude errichtet, hat der Bauherr sicherzustellen, dass ihm wenn er zugleich Eigentümer des Gebäudes ist, oder dem Eigentümer des Gebäudes ein Bedarfsausweis für das fertig gestellte Gebäude vorgelegt wird.

      2. Vermietung und Verkauf: Einen Energieausweis benötigen Eigentümer, wenn sie ihr Gebäude neu vermieten, verpachten oder verkaufen. Sie sind verpflichtet bei Nachfrage, dem interessierten Käufer bzw. Mieter den Energieausweis zugänglich zu machen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden. Eigentümer, die ihr Gebäude ausschließlich selbst bewohnen, benötigen keinen Energieausweis.

      3. Nichtwohngebäude: Einen Energieausweis benötigen Gebäue mit mehr als 1000 Quadratmetern Nutzfläche, in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden. Der Aushang der Energieausweise hebt die besondere Pflicht der öffentlichen Hand hervor und unterstreicht deren Vorbildfunktion. In solchen Gebäuden muss ein Energieausweis auch ohne Vermietung oder Verkauf der Immobilie an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle ausgehängt werden.

      Ab wann ist welcher Energieausweis Pflicht?

      Ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die „Ausweispflicht". Der Eigentümer muss bei Vermietung und Verkauf seiner Immobilie den Energieausweis potenziellen Mietern und Käufern zugänglich machen. Erst ab dem 1. Juli 2009 gilt auch für Nichtwohngebäude die "Ausweispflicht". Ausnahme: Für Baudenkmäler muss kein Energieausweis ausgestellt werden.

      Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde. Es sei denn beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Für alle anderen Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit. Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.

      Was steht im Energieausweis?

      Im Energieausweis werden der Endenergiebedarf und der Primärenergiebedarf des Gebäudes angegeben:

      • · Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, vom konkreten Gebäude jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an.
      • · Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien). Je niedriger der Wert für den Primärenergiebedarf, desto besser die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes.

      Was ist ein Bedarfsausweis?

      Der Bedarfsausweis entsteht auf Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage eines Gebäudes und ist unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Die Farbverlaufsskala im Bedarfsausweis weist zwei verschiedene Werte aus, die sehr unterschiedlich ausfallen können – einen Wert für den Endenergiebedarf und einen für den Primärenergiebedarf.

      Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, vom konkreten Gebäude jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an. Am Endenergiebedarf sollten sich Verbraucher orientieren, wenn sie ihren künftigen Energieverbrauch und die Energiekosten abschätzen wollen.

      Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien). Der Primärenergiebedarf fällt dann besonders niedrig aus, wenn Erneuerbare Energien (Solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse) für die Energieversorgung im Gebäude eingesetzt werden. Am Primärenergiebedarf können Verbraucher erkennen, wie umweltfreundlich ihr Gebäude ist.

      Die dena empfiehlt bei Wohngebäuden generell den Bedarfsausweis. Er erlaubt eine nutzerunabhängige Bewertung des Gebäudes. Bei der Erstellung eines Bedarfsausweises können die Modernisierungsempfehlungen auf der Basis einer technischen Analyse des Gebäudes ermittelt werden.

      Was ist ein Verbrauchsausweis?

      Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudebewohner in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an. Um den Energieverbrauchskennwert zu ermitteln, wird der tatsächliche Energieverbrauch mithilfe eines standortbezogenen Klimafaktors bereinigt. So führt beispielsweise ein hoher Verbrauch in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der tatsächliche Energieverbrauch in einem Gebäude oder einer Wohnung kann aufgrund des Witterungseinflusses vom Energieverbrauchskennwert abweichen.

      Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig. Wird in einem energetisch schlechten Gebäude kaum geheizt, so kann der Energieausweis trotzdem sehr gut ausfallen.

    • (hier sehen Sie einen MUSTER-ENERGIEPAß)
    • www. ImmobilienSaarland.de - Telefon : 0049 (0)6835 67600 - Mobil 0049 (0) 171 7708548 
    • Wolfgang Sinnwell - Dipl.Kfm - 66701 Beckingen

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